Natur ist Leben!
Als Vereinsgebiet hat man seinerzeit den Bereich des ehemaligen Landkreises Südtondern gewählt (ohne Inseln, Halligen u.Wiedingharde). Bewusst wurde der regionale Bezug gewählt, denn die globale Umweltpolitik kann nicht Aufgabe und Thema eines regionalen Vereins sein, auch wenn deren Auswirkungen oft ganz konkret vor Ort zu spüren sind. Pläne zur CO2-Speicherung, Fracking oder die EEG-Maiswüsten sind nur zwei Beispiele dafür. Unser Naturschutzverein will vielmehr die hier noch vorhandenen Reste von Naturlandschaft pflegen und bewahren. Hin und wieder gelingt sogar die Schaffung und Bereitstellung neuer geschüzter Lebensräume.
Der Verein führt dabei Menschen zusammen, die aus vielen verschiedenen Berufen kommen, sich mit unterschiedlichen Kenntnissen und Kontakten einbringen. Wir möchten unseren Mitbürgern die Natur und ihre Schönheit zeigen, das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur wecken und, wo erforderlich, auch mit persönlichem Einsatz vorangehen, mit Forke, Spaten, Säge zum Wohle der bedrohten Pflanzen und Tiere und der gestressten Menschen.
Das breite Spektrum des Naturschutzes lebt immer wieder vom Einsatz jedes einzelnen, am besten aber vom Engagement vieler für das Gleiche!
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1. Vorsitzender: Gerd Oldigs 2. Vorsitzender: Jörn Frank
Schriftführerin: Anke Philippsen
Kassenwart: Antje Steensen
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Naturschutzverein Südtondern e.V.
Hunnebüller Weg 3
25920 Stedesand
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Satzung des Naturschutzvereins Südtondern e.V.
Der Naturschutzverein Südtondern e. V. ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, Personenvereinigungen, Gesellschaften, Stiftungen, Behörden, Körperschaften und Anstalten, die bereit sind, an regionalen Aufgaben der Landschaftspflegebehörde und des Naturschutzes auf dem Festlandsteil des ehemaligen Kreises Südtondern nach Kräften mitzuwirken. Der Verein gibt sich folgende Satzung: § 1 Name und Sitz § 2 Vereinszweck
1) Es ist die Aufgabe des Naturschutzvereins Südtondern e. V. im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftspflegegesetzes Maßnahmen vorzuschlagen, zu planen und durchzuführen, die geeignet sind, im Vereinsgebiet a. die Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit zu schützen, zu erhalten und wo nötig zu gestalten, b. denNaturraumzuerfassenundzuerforschenund c. die Öffentlichkeit über die Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterrichten und für deren Ziele zu werben, d. der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit vorhandenen Naturschutzvereinen an.
2) Der Verein unterstützt und fördert das Naturkundliche Heimatmuseum in Niebüll. § 3 Gemeinnützigkeit § 4 Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen, sowie juristische Personen erwerben. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt: 1.) durch Tod 2.) durch Austritt, der nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich ist, Die Austrittserklärung muss spätestens am Jahresende schriftlich beim Vorstand vorliegen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3.) durch Ausschluss
Der Vorstand kann Mitglieder ermahnen oder ausschließen, die gegen die Interessen des Vereins verstoßen. Erschließt Mitglieder aus, die trotz zweimaliger Ermahnung die Beiträge innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt haben. Gegen Ermahnung oder Ausschluss ist der Einspruch an die Mitgliederversammlung möglich.
§ 5 Beiträge § 6 Organe des Vereins
Organe des Naturschutzvereins Südtondern e. V. sind: a) die Mitgliederversammlung
b) derVorstand c) derBeirat. § 7 Mitgliederversammlung § 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung Für die Beschlüsse zu i) und j) ist eine Mehrheit von 3⁄4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. § 9 Beirat § 10 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, und zwar dem 1. Vorsitzenden
dem 2 Vorsitzenden dem Schriftführer dem Rechnungsführer. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende oder der 1. Vorsitzende und der Schriftführer. Die Mitglieder des Vorstandes vertreten sich gegenseitig. Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich verpflichten, sind unter dessen Namen von einem der beiden Vorsitzenden zu vollziehen. Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Unterstützung Mitglieder für verschiedene Arbeitsgebiete zu benennen. Bei Sachfragen sind die jeweiligen Fachgebietsobleute hinzuzuziehen. In diesem Fall sind sie stimmberechtigt. Es sind jährlich mindestens zwei gemeinsame Sitzungen vom Vorstand und Beirat abzuhalten. § 11 Kassenprüfer § 12 Wahlen § 13 Inkrafttreten der Satzung Leck, den 11.04.1988 Änderung der Satzung: Leck, den 06.02.1990 |